ESTV veröffentlicht Leitfaden mit Kriterien zur Bestimmung von natürlichen Personen, die der Körperschaftssteuer unterliegen

BU DHABI, 24. Dezember 2023 (WAM) -- Die Eidgenössische Steuerbehörde (FTA) hat einen neuen Leitfaden herausgegeben, in dem die Kriterien zur Bestimmung natürlicher Personen, die dem am 1. Juni 2023 in Kraft getretenen Körperschaftssteuergesetz unterliegen, beschrieben sind.

Der Leitfaden enthält umfassende und vereinfachte Erläuterungen und Anweisungen für natürliche Personen, die in den VAE Einkünfte erzielen, damit sie feststellen können, ob sie der Körperschaftssteuer unterliegen.

Die ESTV forderte alle betroffenen natürlichen Personen (Einzelpersonen), die in den VAE Einkünfte erzielen oder ganz oder teilweise in den VAE geschäftlich tätig sind, auf, sich anhand des neuen Leitfadens mit dem Körperschaftssteuergesetz, den Durchführungsbeschlüssen und anderen auf der Website der ESTV verfügbaren einschlägigen Materialien vertraut zu machen.

Die ESTV betont, wie wichtig es ist, den Leitfaden in seiner Gesamtheit zu lesen, um ein klares Verständnis des umfassenden Inhalts und der im Leitfaden enthaltenen Definitionen zu erlangen. Der Leitfaden enthält eine Reihe von praktischen Beispielen, die erklären, wie das Körperschaftssteuergesetz auf natürliche Personen anwendbar ist, die in den VAE geschäftlich tätig sind, unabhängig davon, ob sie im Sinne der Körperschaftssteuer ansässig oder nicht ansässig sind.

Der Leitfaden stellt klar, dass sich eine natürliche Person für Körperschaftssteuerzwecke registrieren lassen und eine Steuerregistrierungsnummer erhalten muss, wenn ihr Gesamtumsatz innerhalb eines gregorianischen Kalenderjahres ab dem Kalenderjahr 2024 1 Million AED übersteigt.

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Dem Leitfaden zufolge sind nicht ansässige natürliche Personen körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie eine Betriebsstätte in den VAE haben und der Gesamtumsatz der Betriebsstätte innerhalb eines gregorianischen Kalenderjahres ab dem Kalenderjahr 2024 1 Mio. AED übersteigt.