ABU DHABI, 7. Februar 2024 (WAM) - Das Ministerium für Gemeinschaftsentwicklung hat seine Entscheidung bekannt gegeben, die "Union for Human Rights Association" als gemeinnützige Vereinigung zu erklären und offiziell zu registrieren. Die Vereinigung wird ihren Sitz im Emirat Abu Dhabi haben und ihr Tätigkeitsbereich wird die Vereinigten Arabischen Emirate umfassen.
Die vom Department of Community Development - Abu Dhabi zugelassene Vereinigung, die sich aus 16 spezialisierten Menschenrechtsexperten zusammensetzt, soll Ratschläge und Stellungnahmen zu nationalen Berichten abgeben, die der Staat internationalen Menschenrechtsgremien und -mechanismen vorlegt. Außerdem soll sie die Achtung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Menschenrechte in allen Teilen der Gesellschaft fördern. Darüber hinaus ist die Vereinigung bestrebt, einen wirksamen Beitrag zum Verständnis regionaler und internationaler Menschenrechtsmechanismen zu leisten, um mit den einschlägigen internationalen Gremien und Mechanismen zusammenzuarbeiten, um die Menschenrechte zu fördern und die Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu erreichen.
Aus Sicht der Zivilgesellschaft will die Vereinigung die grundlegenden Werte und Prinzipien der Menschenrechte unterstützen, die im Völkerrecht, in den wichtigsten Menschenrechtskonventionen und im humanitären Völkerrecht verankert sind, und an der Entwicklung nationaler Programme, Initiativen und Strategien im Bereich der Menschenrechte mitwirken; in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an das Völkerrecht im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte beizutragen; die Kapazitäten der nationalen Menschenrechtskader zu stärken; zur Förderung einer Kultur der Menschenrechte und zur Konsolidierung ihrer Werte und Konzepte in der Gesellschaft beizutragen; und Schulungsprogramme, Seminare, Workshops, Konferenzen sowie lokale, regionale und internationale Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten zu organisieren.
Weitere Ziele der Vereinigung sind die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Studien und Forschungsarbeiten sowie die Herausgabe von Publikationen zum Thema Menschenrechte, die Aufbereitung von Daten und Berichten für regionale und internationale Menschenrechtsmechanismen, die Vorausschau auf die Zukunft in diesem Bereich, die Entgegennahme von Beschwerden bei den zuständigen Behörden und die Weiterverfolgung dieser Beschwerden, die Koordinierung mit den zuständigen Behörden bei der Beantragung von Vor-Ort-Besuchen bei allen Einrichtungen, die mit Menschenrechten zu tun haben, sowie die verstärkte Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entwicklung und Anpassung von Verfahren und Strategien des Staates.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Vereinigung gemäß dem Beschluss an die Bestimmungen des Bundesgesetzes Nr. 50 aus dem Jahr 2023 über die Regulierung von Einrichtungen von öffentlichem Interesse gebunden ist.
https://wam.ae/a/b1jm8od