ABU DHABI, 27. Februar 2024 (WAM) -- Das Finanzministerium gab heute die Veröffentlichung des Kabinettsbeschlusses Nr. 10 von 2024 bekannt, mit dem die Liste der Verstöße und Verwaltungssanktionen des Kabinettsbeschlusses Nr. 75 von 2023 über die Verwaltungssanktionen für Verstöße im Zusammenhang mit der Anwendung des Bundesgesetzes Nr. 47 von 2022 über die Besteuerung von Körperschaften und Unternehmen geändert wird.
Der Kabinettsbeschluss Nr. 10 von 2024 wird am 1. März 2024 in Kraft treten.
Das Ministerium erklärte, dass eine Verwaltungsstrafe von 10.000 AED für die verspätete Registrierung der Körperschaftssteuer gegen Unternehmen verhängt wird, die ihre Anträge auf Registrierung der Körperschaftssteuer nicht innerhalb der von der Bundessteuerbehörde festgelegten Fristen einreichen.
Die Strafe wurde eingeführt, um die Steuerzahler zur Einhaltung der Steuergesetze durch rechtzeitige Körperschaftssteuerregistrierung zu veranlassen, wobei die Höhe der Strafe derjenigen für verspätete Verbrauchs- und Mehrwertsteuerregistrierung entspricht.
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