ABU DHABI, 1. März 2024 (WAM) - Seit der Erteilung der Betriebsgenehmigung für Block 4 des Kernkraftwerks Barakah im November 2023 hat die Bundesbehörde für nukleare Sicherheit (FANR) ihre behördliche Aufsicht fortgesetzt: beginnend mit der Brennstoffbeladung, über Tests bis hin zum Erreichen der ersten Kritikalitätsphase, die ein normaler Betriebszustand im Reaktor ist, in dem Energie unter Verwendung von Kernbrennstoff erzeugt wird.
In ihrer heute veröffentlichten Erklärung bestätigte die FANR, dass der Betreiber Nawah Energy Company (Nawah) alle behördlichen Anforderungen für die Einleitung dieser Phase erfüllt hat. Dieser Meilenstein folgt auf eine umfassende Aufsicht, einschließlich regelmäßiger Inspektionen, um die Sicherheit des Kernkraftwerks zu gewährleisten.
Nach der Erteilung der Betriebsgenehmigung bis zur ersten Kritikalitätsphase führte die FANR regelmäßige Inspektionen durch, bei denen sie ihre eigenen Inspektoren einsetzte und Inspektoren von ihrem Hauptsitz aus entsandte, um die Beladung mit Brennstoff und die Testverfahren zu überwachen. Die FANR prüft außerdem kontinuierlich die Bereitschaft des Notfallschutzsystems und überwacht die Umwelt durch unabhängige Messstationen rund um das Kernkraftwerk.
Diese Phase ist ein weiterer historischer Meilenstein für das Kernenergieprogramm der VAE, das noch in diesem Jahr zur vollen kommerziellen Nutzung von Block 4 führen wird. Seit ihrer Gründung im Jahr 2009 hat die FANR Vorschriften und regulatorische Leitfäden herausgegeben sowie Überprüfungen und strenge Inspektionen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Nawah alle regulatorischen Anforderungen erfüllt, um diesen Meilenstein für das erste Kernkraftwerk der Region zu erreichen und damit die Sicherheit für die Beschäftigten und die Umwelt zu gewährleisten.
Nach der ersten Kritikalitätsphase wird die FANR ihre behördliche Aufsicht und Inspektion während dieser und der folgenden Phasen, einschließlich der Synchronisierung des Stromnetzes und des vollen kommerziellen Betriebs, fortsetzen, um die Sicherheit im Rahmen ihres Auftrags zum Schutz der Öffentlichkeit, der Arbeitnehmer und der Umwelt weiterhin zu gewährleisten.
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