Mohammed bin Rashid erlässt Dekret über eine einheitliche digitale Plattform für Unternehmensgründungen in Dubai

DUBAI, 13. März 2024 (WAM) - In seiner Eigenschaft als Herrscher von Dubai hat Seine Hoheit Scheich Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Vizepräsident und Premierminister der VAE, das Dekret Nr. (13) von 2024 über die einheitliche digitale Plattform für die Gründung von Unternehmen in Dubai erlassen. Das Dekret ist Teil der Bemühungen Dubais, sein Geschäftsumfeld zu verbessern und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Die Plattform zielt darauf ab, die verschiedenen Genehmigungsverfahren in Dubai zu integrieren, einschließlich derjenigen, die vom Ministerium für Wirtschaft und Tourismus, den Behörden der Sonderentwicklungszonen und Freizonen, einschließlich des Dubai International Financial Centre (DIFC), und anderen relevanten Einrichtungen verwaltet werden. Die Integration zielt darauf ab, die Erfahrungen der Investoren in Dubai deutlich zu verbessern. Die Plattform bietet einen optimierten Kanal für den Zugang zu Informationen, den Erhalt von Lizenzen und die Inanspruchnahme anderer Dienstleistungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten und soll den Investoren die Arbeit erleichtern und erleichtern.

Das Dekret, das für alle wirtschaftlichen Aktivitäten in Dubai gilt, zielt auch darauf ab, die Erteilung von Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen im Emirat zu regeln, um mehr Klarheit und Einfachheit zu schaffen. Außerdem soll es Investoren dabei helfen, Hindernisse bei der Gründung oder dem Betrieb von Unternehmen in Dubai zu überwinden.

Mit dem Erlass soll die elektronische Integration zwischen den Genehmigungsbehörden und anderen wichtigen Stellen verbessert werden, um doppelte Verfahren zu vermeiden und die digitale Transformation Dubais im Einklang mit den Zielen der Dubai Economic Agenda D33 zu unterstützen, die die Stadt zu einem Zentrum der digitalen Wirtschaft machen soll.

Ergänzend zum neuen Dekret hat S.H. Scheich Hamdan bin Mohammed bin Rashid Al Maktoum, Kronprinz von Dubai und Vorsitzender des Exekutivrats von Dubai, die Resolution Nr. (5) von 2024 des Rates erlassen, in der die wichtigsten Grundsätze zur Erleichterung der Reise von Investoren in Dubai genehmigt werden. Diese Grundsätze gelten für die Verfahren für alle Lizenzen, Genehmigungen und Zulassungen im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten in Dubai. Die Entschließung ist ab dem Datum des Inkrafttretens des neuen Erlasses gültig.

Gemäß der Resolution sind alle Genehmigungsstellen sowie alle föderalen und lokalen Stellen, die mit der Regulierung und Überwachung von Geschäftstätigkeiten in Dubai betraut sind, dafür verantwortlich, Investoren einen reibungslosen Aufenthalt in Dubai zu ermöglichen und die dafür erforderlichen Verfahren umzusetzen.

In der Entschließung werden auch verschiedene Maßnahmen für einen reibungslosen Ablauf für Investoren genannt, darunter die Registrierung auf der digitalen Plattform "Invest in Dubai", die einheitliche digitale Datenregistrierung, die sofortige Lizenzierung, die sofortige Lizenzverlängerung, die Zahlung der Gebühren in einem Schritt, die Straffung der Lizenzierungsanforderungen und die Standardisierung von Verfahren, Regeln und Bedingungen.

Gemäß dem Erlass Nr. (13) von 2024 ist das Ministerium für Wirtschaft und Tourismus für den Betrieb, die Verwaltung und die Entwicklung der Plattform "Invest in Dubai" in Zusammenarbeit mit den zuständigen Genehmigungsstellen und in Übereinstimmung mit den von der Dubai Digital Authority festgelegten Richtlinien für die digitale Transformation verantwortlich.

Dem Erlass zufolge sollen alle Anträge auf Lizenzen und Genehmigungen über die digitale Plattform "Invest in Dubai" gemäß den Verfahren, Anforderungen, Fristen und Gebühren bearbeitet werden, die im "Guide", einem vom Ministerium für Wirtschaft und Tourismus entwickelten elektronischen Dokument, das die Anforderungen für die Geschäftstätigkeit in Dubai umreißt, aufgeführt sind.

Der Vorsitzende des Exekutivrats von Dubai wird die für die Umsetzung dieses Erlasses erforderlichen Entscheidungen erlassen, die alle anderen Rechtsvorschriften, die im Widerspruch zu diesem Erlass stehen, außer Kraft setzen. Dieses Dekret tritt mit dem Datum seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.