ABU DHABI, 17. Mai 2023 (WAM) -- Das Finanzministerium gab den Erlass des Kabinettsbeschlusses Nr. (49) von 2023 über die Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden natürlichen Personen, die ein Unternehmen oder eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, für die Zwecke des Körperschaftssteuergesetzes bekannt.
Younis Haji Al Khouri, Unterstaatssekretär des Finanzministeriums, sagte: "Der neue Kabinettsbeschluss zeigt das Engagement der VAE für die Beibehaltung eines klaren und wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmens sowohl für lokale als auch für ausländische Einzelinvestoren.
"Durch die Vereinfachung des Körperschaftssteuersystems fördern die VAE weiterhin ein attraktives Geschäftsumfeld, das das Wachstum von kleinen Unternehmen, Start-ups und der Gesamtwirtschaft unterstützt."
Die Entscheidung zielt darauf ab, die Anwendung des Körperschaftssteuersystems für natürliche Personen (in diesem Zusammenhang 'Einzelpersonen') zu klären und sicherzustellen, dass nur Einkommen aus geschäftlichen oder unternehmensbezogenen Tätigkeiten besteuert wird, während gleichzeitig klargestellt wird, dass persönliche Einkünfte, insbesondere aus Beschäftigung, Investitionen und Immobilien (ohne Lizenzanforderungen), nicht der Körperschaftssteuer unterliegen. Natürliche Personen, die ein Geschäft oder eine geschäftliche Tätigkeit ausüben, unterliegen nur dann der Körperschaftssteuer und der Registrierungspflicht, wenn ihr Gesamtumsatz in einem Kalenderjahr 1 Million AED übersteigt.
Betreibt beispielsweise eine in den VAE ansässige natürliche Person ein Online-Geschäft und übersteigt der Jahresumsatz aus diesem Geschäft 1 Mio. AED, so unterliegt das Geschäftseinkommen der in den VAE ansässigen Person aus dem Online-Geschäft nach dem neuen Beschluss der Körperschaftssteuer. Erzielt die in den VAE ansässige Person jedoch auch Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie und persönlichen Investitionen, unterliegen diese Einkommensquellen nicht der Körperschaftsteuer, da sie unter die Kategorien fallen, die nicht in den Anwendungsbereich fallen.
Alle Kabinettsbeschlüsse und Ministerialbeschlüsse sowie erläuternde Leitfäden zum Körperschaftssteuergesetz sind auf der Website des Finanzministeriums verfügbar: www.mof.gov.ae
https://wam.ae/en/details/1395303159055